Als Bausachverständige können wir Ihnen Luftbildaufnahmen und Filme zur Verfügung stellen.
Ihre Vorteile:
Wenn z.B. nur ein Schornstein, oder die Dachdeckung begutachtet werden soll, ist die Aufstellung einer Rüstung oft unabdingbar.
Das kann schon mal ein oder mehrere Tausend Euro kosten.
Mit der Begutachtung und Dokumentation per Drohne, einschließlich baufachlicher Einschätzung kann daher bares Geld gespart werden.
Die Beauftragung eines Drohneneinsatzes erfolgt erst nach einer entsprechenden Beratung.
Es gilt zu klären, ob Sondergenehmigungen einzuholen sind und welche Aufnahmen gemacht werden sollen.
Gründe für den Drohneneinsatz:
- Bilder oder kleine Filme vom eigenen Häus´chen aus der Vogelperspektive
- Begutachtung und Schadenslokalisierung an Dach und Fassade ohne Rüstung
- Dokumentation des Baufortschritts u.v.m.
Dafür verwenden wir einen modernen Quadrocopter (Drohne). Die Bilder und Filme werden auf Wunsch nachbearbeitet und in fast jedem gewünschten Format oder Speichermedium ausgeliefert.
Drohnenführerschein, Drohnenhaftpflichtversicherung sind natürlich vorhanden.
Die Kosten bestimmen sich nach Zeitaufwand und ggf, erforderlichen Gebühren für Überfluggenehmigungen.
In der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die rechtlichen Vorgaben zum Betrieb von Drohnen geregelt:
Der Sachverständige ist im Besitz eines Kenntnisnachweises (Bescheinigung Nr.: DE.AST.032) gemäß § 21a, Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Er ist berechtigt, Drohnen über 2 Kg Startgewicht zu fliegen.
Neben der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) kann je nach Lage des Untersuchungsobjektes noch eine besondere Aufstiegsgenehmigung erforderlich sein, welche im Zuge der Vorbereitungsarbeiten vom Sachverständigen eingeholt wird.
Es erfolgt eine ordnungsgemäße Anzeige des Drohneneinsatzes beim Ordnungsamt und Lagezentrum der Polizei, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Bei Flügen an Fassaden und über Dachterrassen u.ä. sind die Nutzer der Mieteinheiten über den Drohneneinsatz durch den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren.
Gern stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.